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December 2019

2 Milliarden Franken Zusatzeinnahmen für die AHV

Die Erhöhung des AHV-Beitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Erhöhung des AHV-Beitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte

 

In der Abstimmung vom 19. Mai 2019 wurde der STAF (Bundesgesetzes über die
Steuerreform und die AHV-Finanzierung)
angenommen. Der Bundesrat erhielt somit
den Auftrag, 
den AHV-Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte anzuheben.
In seiner Sitzung vom 13. November 2019 beschloss der Bundesrat die Umsetzung 
per 1. Januar 2020.
 
Folgende Anpassungen sind seit dem 1.1.2020 in Kraft:
  bis Ende 2019 ab 1.1.2020
AHV/IV/EO-Beitrag für Arbeitnehmende und Arbeitgeber 10,25 % 10,55 %
im Splitt 5,125 % 5,275 %
Mindestbeiträge der Selbstständigerwerbenden für AHV/IV/EO 5,196 % 5,344 %
Maximaler Beitrag für AHV/IV/EO 9,65 % 9,95 %
AHV/IV-Beitragssatz für der freiwilligen Versicherung angeschlossene Erwerbstätige 9,8 % 10,1 %
AHV/IV/EO-Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige 482.00 496.00
AHV/IV/EO-Höchstbeitrag 24'100.00 24'800.00
AHV/IV-Mindestbeitrag (freiwillige AHV/IV) 922.00 950.00
AHV/IV-Höchstbeitrag (freiwillige AHV/IV) 23050.00 23750.00

























Dies verschafft der AHV jährlich über 2 Milliarden Franken an zusätzlichen Einnahmen
und leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Renten.