Seit dem 1.1.2013 ist das neue Rechnungslegungsgesetzt in Kraft. Bis zum Geschäftsabschluss 2015 gilt diese umzusetzen. Workbooster zeigt auf, was das neue Gesetzt bedeutet und wie wir Sie dabei unterstützen können!
Das neue Rechnungslegungsgesetz
Seit dem 1.1.2013 ist das neue Rechnungslegungsgesetz in Kraft. Dieses ist bis spätestens für den Geschäftsabschluss 2015 umzusetzen.
Führen einer Milchbüchlein-Rechnung (Einnahmen und Ausgaben)
Was heisst das?
Es ist eine eingeschränkte Buchführungspflicht möglich, wenn man weniger als CHF 500'000 Umsatz pro Jahr erzielt.
Wen betrifft es?
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften die einen Umsatz von weniger als CHF 500'000 pro Jahr erreichen
- Stiftungen und Vereine ohne Pflicht zum Handelsregistereintrag
- Von der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle befreite Stiftung
Was bedeutet die «vereinfachte Buchführung»
Die Einnahmen- und Ausgabenrechnung muss pro Konto der flüssigen Mittel des Unternehmens anhand eines Kassa-, Post- oder Bankbuchs oder einer gleichwertigen Auflistung erstellt werden.
Als gleichwertige Aufstellung, beziehungsweise als ein Bestandteil einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung, dienen aber auch die Originale der Auszüge der Geschäftskonti von Post und/oder Bank.
Diese werden in der Regel mit internen Kontierungshinweisen ergänzt. Bei der Führung des Kassa-, Post- oder Bankbuchs muss die Integrität (Echtheit und Unverfälschbarkeit) im Sinne von Artikel 3 der Geschäftsbücherverordnung gewährleistet sein.
Neben der Einnahmen- und Ausgabenrechnung sind zudem die Anfang- und Endbestände der Vermögensteile separat festzuhalten.
Ordnungsmässige Buchführung
Was heisst das?
Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung nach Art. 957 OR.
Wen betrifft es?
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Umsatz von über CHF 500'000 pro Jahr
- Juristische Personen (GmbH, AG)
Neuer Schweizer Kontenrahmen KMU
Das Autorenteam Sterchi, Mattle und Helbling brachte den aus dem Jahr 1996 stammenden Kontenrahmen KMU auf den neusten Stand der Gesetzgebung, wobei sich der veb.ch, der grösste Schweizer Verband für Rechnungslegung, die Rechte für diesen sichern konnte.
Der nun neu vorliegende Kontenrahmen berücksichtigt alle gesetzlichen Bezeichnungen gemäss dem neuen Rechnungslegungsrecht. Er wurde im Vergleich zur Vorgängerversion deutlich entschlackt sowie im Bereich der Mehrwertsteuer und des Leasings den neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst.
Quelle: veb.ch
Neue Aufbewahrungsfrist
Bis anhin mussten die Geschäftsbücher, die Buchungsbelege und die Geschäftskorrespondenz während 10 Jahre aufbewahrt werden.
Neu müssen nur noch die Geschäftsbücher und die Buchungsbelege, sowie der Geschäfts- und Revisions-Bericht für 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Geschäftskorrespondenz entfällt.
Wie kann Sie die Workbooster GmbH in diesen Bereichen unterstützen?
Einnahmen- und Ausgabenmodul von PROFFIX
Dieses Modul richtet sich gezielt an die Kleinstunternehmen, für das Führen der vereinfachten Buchführung. Die Lizenzkosten sind entsprechen tief angelegt.
- Lizenzkosten: CHF 100.00 plus 18% Lizenzkostenupdate ab dem 2. Jahr
- Mietkosten: CHF 4.00 pro Monat (inkl. Update)
Alle Preise exkl. MwSt.
Neue KMU Kontorahmen
- PROFFIX bietet ein Konvertierungstool an (Käfer / Alter KMU > Neuer KMU)
- TOPAL hat neuen Kontoplan als Vorlage erstellt
Aufbewahrungspflicht
PROFFIX, SI-ANBU und Topal bieten bereits heute, oder in der nächsten Version, die Möglichkeit der Dokumentenverwaltung an.
PROFFIX setzt dabei auf Kendox, Topal auf DocuWare und eigene Lösung und die SI-ANBU ebenfalls auf eine eigene Lösung.
Wir begleiten Sie gerne zu Ihrem papieroptimierten Büroalltag.